OPC
GARANTIERTER KRANKHEITSLOHN – KRANKHEIT UND PRIVATUNFALL
Die Unternehmen im Baufach (PK 124) mit weniger als 20 Arbeitern (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, Praktikanten, …), die der Landessozialsicherheit (LSS) unterliegen.
Diese Unternehmen bezahlen dem Existenzsicherheitsfond (FSE) der Arbeiter aus dem Baufach einen Sonderbeitrag von 1,50 % auf die Bruttolöhne von 108 %.
Dieser Beitrag ist inbegriffen in den normal gezahlten Beiträgen an das LSS.
Daraus resultiert ein Anrecht auf Rückzahlung des wöchentlich gezahlten garantierten Krankheitslohnes, welcher die Unternehmen im Falle einer Krankheit oder eines Privatunfalls ausschließlich an seine Arbeiter bezahlt.
Unternehmen der PK 124 mit dem Wichtigkeitsgrad 1, 2 oder 3.
Dieser Wichtigkeitsgrad wird von der LSS vergeben, indem es den Durchschnitt der angestellten Arbeiter während folgender Referenzperiode nimmt:
Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich durch die vom Existenzsicherheitsfond zugelassenen OPC Büros (Office Patronaux de Compensation). Dies ist der Fall für unser OPC von Verviers und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Wenn Sie derzeit noch nicht Mitglied einer OPC sind und einer Ihrer Arbeiter krank wird, zahlen Sie ihm den garantierten Lohn, erhalten ihn aber nicht zurück. Es ist daher in Ihrem Interesse, sich KOSTENLOS unserem OPC Büro anzuschließen, um die Rückerstattung des garantierten Lohns zu erhalten, der Ihren Arbeitern gezahlt wurde.
Über den 30. Kalendertag hinaus, fällt der Arbeiter zu Lasten der Krankenkasse. Es ist kein garantierter Krankheitslohn mehr zu bezahlen. Der FSE stattet Ihnen – durch unseren Dienst – 94,81 % dieses Gesamtbetrages.
Einreichungsfrist:
Die Atteste müssen dem OPC innerhalb von 5 Arbeitstagen gerechnet ab dem 1. Arbeitsunfähigkeitstag übermittelt werden egal, ob es sich um ein 1. Attest, eine Verlängerung oder einen Rückfall handelt.
Eine Kopie des Attests per E-Mail reicht. Sollte das Attest jedoch nicht leserlich sein, behalten wir uns das Recht vor, das Originaldokument zu verlangen.
Gültigkeit des Attestes:
Das Attest muss unbedingt konform sein:
es muss von einem Arzt unterschrieben und einem Stempel mit INAMI Nummer versehen sein.
Der Name, Vorname des Arbeiters sowie die Daten der Arbeitsunfähigkeit müssen leserlich sein.
Das Attest darf keine Verbesserungen oder Überschreibungen aufweisen.
Möglichkeit der Anfrage einer medizinischen Kontrolle
Diese Kontrolle ist kostenlos für die Mitglieder des OPC.
Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie Fragen haben.
Kontakt OPC :
Deborah Sandmeier
Kontakt
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