Dienstleistungen
Entdecken Sie hier unsere Dienstleistungen.
Verwaltungs-
rechtliche Fragen
Zulassung öffentliche Arbeiten;
Baustellenanmeldung, Check in at work;
Unternehmensschalter spezialisiert im Baufach (Formalis)
Soziale Fragen
Rückerstattung des garantierten Lohns;
Personalverwaltung : Lohntarife, Arbeitszeit, Prämien, Überstunden, Treue- und Schlechtwettermarken, Klauseln bezüglich Vertragsbruch, Feiertage, Kreditstunden, erlaubte Abwesenheiten, …
Finanzielle Beihilfen für Ausbildungen
Juristische Fragen
Gesetzgebung und Regelungen des Baufachs und der öffentlichen Arbeiten
Schlichtung von Streitfällen mit Kunden
Zahlungsrückstände
Raumordnungsplan und Stadtplanung
Juristische Beihilfe
Geschäftsbedingungen auf Maß
Wirtschafts- und Finanzfragen
- Überprüfung von Subunternehmern
- Investitionsprämien, Expansionsbeihilfen
- Regionales und lokales Steuerwesen
- Konjunkturstatistiken
- Bürgschaften
Networking
Förderung der Kontakte zwischen den Unternehmern während diversen Veranstaltungen
(Aus- und Fortbildungen, Infoabende, usw.)
Veröffentlichungen
Baustellentagebücher
Bestellscheine für zusätzlich bestellte Arbeiten
Abeitsverordnungen
Unternehmer- und Subunternehmerverträge
Andere Vorteile und zeitweilige Vergünstigungen
Sicherheitswesten
Baustellenschilder
Verbandskästen, ...
Informationen
Regelmäßige Erscheinungen der Zeitschrift „Embuild Magazine”, der „Construction News“, der Embuild Flashes und einer Newsletter der Embuild Verviers-Ostbelgien, Informationen Ihrer berufspezifischen Innung.
Themenfaltblätter
Öffentliche Ausschreibungen
Zugang zum exklusiven Bereich für Mitglieder auf der nationalen Embuild-Webseite
Internetseite der Embuild Verviers-Ostbelgien
Facebookseite
Schulungen
Für die Unternehmer und ihr Personal:
Management
Technische Ausbildungen
Erste Hilfe Kurs
Erste Hilfe Auffrischungskurs
VCA–Grundausbildung
Tutorat Ausbildung, ...
OPC
GARANTIERTER KRANKHEITSLOHN
KRANKHEIT UND PRIVATUNFALL
Der „garantierte Krankheitslohn“ im Baufach. Für jedes Unternehmen aus dem Bausektor mit weniger als 20 Beschäftigten lohnt es sich, sich beim OPC von Verviers anzugliedern, über den es die Rückzahlung des garantierten Krankheitslohnes in den ersten 30 Tage Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit eines Arbeiters beantragen kann. Dieser Dienst ist völlig kostenlos!
Wer ist betroffen?
Die Unternehmen im Baufach (PK 124) mit weniger als 20 Arbeitern (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, Praktikanten, …), die der Landessozialsicherheit (LSS) unterliegen.
Diese Unternehmen bezahlen dem Existenzsicherheitsfond (FSE) der Arbeiter aus dem Baufach einen Sonderbeitrag von 1,50 % auf die Bruttolöhne von 108 %.
Dieser Beitrag ist inbegriffen in den normal gezahlten Beiträgen an das LSS.
Daraus resultiert ein Anrecht auf Rückzahlung des wöchentlich gezahlten garantierten Krankheitslohnes, welcher die Unternehmen im Falle einer Krankheit oder eines Privatunfalls ausschließlich an seine Arbeiter bezahlt.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Unternehmen der PK 124 mit dem Wichtigkeitsgrad 1, 2 oder 3.
Dieser Wichtigkeitsgrad wird von der LSS vergeben, indem es den Durchschnitt der angestellten Arbeiter während folgender Referenzperiode nimmt:
- Trimester des vorletzten Jahres (J-2)
- 1., 2., 3. Trimester des vorangegangenen Jahres (J-1)
Wie kann man sich angliedern?
Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich durch die vom Existenzsicherheitsfond zugelassenen OPC Büros (Office Patronaux de Compensation). Dies ist der Fall für unser OPC von Verviers und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Wenn Sie derzeit noch nicht Mitglied einer OPC sind und einer Ihrer Arbeiter krank wird, zahlen Sie ihm den garantierten Lohn, erhalten ihn aber nicht zurück. Es ist daher in Ihrem Interesse, sich KOSTENLOS unserem OPC Büro anzuschließen, um die Rückerstattung des garantierten Lohns zu erhalten, der Ihren Arbeitern gezahlt wurde.
Wie berechnet sich der Betrag der Rückzahlung des garantierten Krankheitslohnes?
- Vom 1. bis zum 7. Kalendertag: 100 %
- Vom 8. bis zum 14. Kalendertag: 85,88 %
- Vom 15. bis zum 30. Kalendertag: 25,88 %
Über den 30. Kalendertag hinaus, fällt der Arbeiter zu Lasten der Krankenkasse. Es ist kein garantierter Krankheitslohn mehr zu bezahlen. Der FSE stattet Ihnen – durch unseren Dienst – 94,81 % dieses Gesamtbetrages.
Wie funktioniert die Rückzahlung des garantierten Krankheitslohnes?
- Der Arbeitgeber muss dem OPC alle ärztlichen Atteste zukommen lassen, auch die Verlängerungen und Rückfälle.
- Das OPC registriert die Atteste in einer WEB Applikation des FSE.
- Anhand der registrierten Angaben, erstellt der FSE eine erste Berechnung des garantierten Lohnes. Diese Berechnung wird dann den Angaben der DMFA gegenüber gestellt.
- Das FSE sendet dem OPC einen Rückzahlungsvorschlag zu, welcher die beiden Beträge beinhaltet.
- Das OPC überprüft den Vorschlag. Scheint dieser korrekt, wird er validiert.
- Im gegenteiligen Fall nimmt das OPC Kontakt mit dem Arbeitgeber oder seinem Sozialsekretariat auf, um weitere Informationen oder notwendige Dokumente zu erhalten (Lohnstreifen, Anwesenheitslisten, ...) , welche er benötigt, um beim FSE eine Ablehnung zu begründen. Der FSE macht im Anschluss dann einen neuen korrigierten Rückzahlungsvorschlag.
- Ist der Vorschlag validiert, überweist der FSE dem OPC den Betrag und das OPC leitet ihn so schnell wie möglich dem Arbeitgeber weiter
VORSICHT
Einreichungsfrist:
Die Atteste müssen dem OPC innerhalb von 5 Arbeitstagen gerechnet ab dem 1. Arbeitsunfähigkeitstag übermittelt werden egal, ob es sich um ein 1. Attest, eine Verlängerung oder einen Rückfall handelt.
Eine Kopie des Attests per E-Mail reicht. Sollte das Attest jedoch nicht leserlich sein, behalten wir uns das Recht vor, das Originaldokument zu verlangen.
Gültigkeit des Attestes:
Das Attest muss unbedingt konform sein:
es muss von einem Arzt unterschrieben und einem Stempel mit INAMI Nummer versehen sein.
Der Name, Vorname des Arbeiters sowie die Daten der Arbeitsunfähigkeit müssen leserlich sein.
Das Attest darf keine Verbesserungen oder Überschreibungen aufweisen.
Möglichkeit der Anfrage einer medizinischen Kontrolle
Möglichkeit der Anfrage einer medizinischen Kontrolle
Befindet sich einer Ihrer Arbeiter in Arbeitsunfähigkeit und ist diese durch ein Attest belegt, können Sie eine Anfrage auf eine ärztliche Kontrolle stellen. Wir leiten Ihre Anfrage dann an den zuständigen Dienst weiter.Diese Kontrolle ist kostenlos für die Mitglieder des OPC.
Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie Fragen haben.
Kontakt OPC :
Deborah Sandmeier
Saalvermietung
Unsere Säle stehen Ihnen für Versammlungen, Konferenzen und sonstige Veranstaltungen zur Verfügung. All unsere Säle sind ausgestattet mit moderner Ton- und Projektionstechnik sowie WiFi.
Verschiedene Gestaltungen der Säle sind auf Anfrage möglich.
Ein Cateringservice kann dazu gebucht werden.
Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.
Salle des Métiers
(30 Personen)Salle des Entrepreneurs
(120 Personen)Espace Rencontre
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Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
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